ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vielfältige Fallstricke und ist gleichzeitig von höchster Bedeutung für beide Parteien. Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer Beratung und Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen wünschen, stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.
Wesentlichster und wohl auch für beide Parteien wichtigster Beratungsschwerpunkt ist der Ausspruch einer Kündigung bzw. die Verteidigung gegen eine solche. Beides erfordert eine umfassende Fachkenntnis und die rasche und präzise Beratung der Mandanten. Beide Bereiche werden seit vielen Jahren erfolgreich von uns betreut. Wichtig ist dabei insbesondere, dass beiden Parteien die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz von lediglich drei Wochen vor Augen ist. Gerade Arbeitnehmer müssen nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich tätig werden und sollten sich stets rechtliche Hilfe suchen. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass sich Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich bei dem Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden haben. Eine verspätete Meldung beim Arbeitsamt führt häufig zu einer Sperrfrist für das Arbeitslosengeld.

 

Gerade im Arbeitsrecht steht für beide Parteien auch die Kostenfrage der rechtlichen Unterstützung an zentraler Stelle. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass im Arbeitsrecht regelmäßig auch bei gerichtlichen Verfahren keine Kostenerstattung durch die jeweilige Gegenseite vorgenommen wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen daher stets damit rechnen, auch im Falle des Obsiegens die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen zu müssen. Die Gebühren richten sich dabei üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und nach dem Gegenstandswert. Bei dieser Abrechnung ist auch gewährleistet, dass die häufig vorhandenen Rechtsschutzversicherungen die Kosten entsprechend übernehmen.
Ein weiterer regelmäßiger Streitpunkt im Arbeitsrecht sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung. Hier muss der Arbeitnehmer stets prüfen, ob die möglicherweise vom Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig ist. Der Arbeitgeber muss daher vor den jeweiligen Abmahnungen sorgfältig prüfen, ob tatsächlich ein abmahnwürdiges Verhalten vorliegt. Wird die Abmahnung für verschiedene Verhalten ausgesprochen, ist die Gefahr groß, dass die gesamte Abmahnung auf Grund eines Fehlers insgesamt unwirksam ist. Hier besteht möglicherweise ein Anspruch darauf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Sollten Sie Probleme mit der Aussprache einer Abmahnung oder aber wegen einer erhaltenen Abmahnung haben, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

 

Sehr häufig lassen sich aufwendige und risikoreiche arbeitsrechtliche Verfahren im Vorfeld durch geschickte Verhandlungeneinvernehmlich lösen. Für beide Parteien besteht jedoch bei dem Abschluss eines Abfindungsvergleiches im Arbeitsrecht besonderer Beratungsbedarf. Abfindungsvergleiche müssen so formuliert sein, dass sie möglichen späteren Angriffen beider Parteien standhalten und gleichzeitig nicht die Arbeitslosengeldansprüche aushebeln. Hier ist auch ein besonderes Augenmerk auf steuerliche Belange zu legen. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten eines Abfindungsvergleiches und helfen Ihnen, in vorgerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen eine Einigung zu erzielen.

 

Gelegentlich kann es vorkommen, dass der Arbeitslohn nicht rechtzeitig vom Arbeitgeber überwiesen wurde. Für Arbeitnehmer ist dies der Zeitpunkt, sich unverzüglich rechtlicher Hilfe zu bedienen. Häufig ist die Nichtzahlung des Lohnes ein deutliches Zeichen dafür, dass der Arbeitgeber keine ausreichende Liquidität mehr besitzt. Gerade dann kommt es darauf an, die Ansprüche möglichst rasch und effizient durchzusetzen. Wir sind erprobt darin, für Sie entsprechende Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Gerne helfen wir auch bei der Formulierung und Prüfung von Arbeitszeugnissen.