AG Zerbst vom 20.07.2011, Az: 8 OWi 638/10
Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ESO 3.0 in der Softwareversion 1.001 muss das Beweisbild der Messung so gestaltet sein, dass alle Fahrbahnteile im Beweisbild abgebildet sind, auf denen sich den Messwert beeinflussende Fahrabläufe ereignen können (Beschluss des Amtsgerichts Zerbst vom 20.07.2011, Az: 8 OWi 638/10). Die Entscheidung ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil die Messung mit diesem Messgerät nach allgemeiner Auffassung sehr wenig Fehleranfälligkeit aufweist.
In der vom Gericht entschiedenen Angelegenheit musste das Verfahren gegen den Beschuldigten jedoch eingestellt werden, da das Messfoto nur Teile der Fahrbahn ablichtete. Gerade bei der in dem dortigen Fall verwendeten Softwareversion 1.001 sind nach den Ausführungen des vom Gericht beauftragten Gutachters fehlerhaft Distanzwerte des gemessenen Objektes zum Sensor registriert worden, so dass die Messungen kritisch zu betrachten sind. Allerdings ist zu beachten, dass mittlerweile häufig die aktuelleren Softwareversionen beginnend mit der Version 1.002 verwendet werden.
|