Winterdienst im Mietrecht

Ein beliebtes und häufig streitiges Thema zwischen Vermieter und Mieter ist die Regelung des Winterdienstes. Wer ist für den Winterdienst verantwortlich und wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für den Winterdienst verantwortlich. In aller Regel überträgt er aber per Mietvertrag oder per Hausordnung (sofern diese Bestandteil des Mietvertrags geworden ist) diese Pflicht auf den oder die Mieter. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Vermieter von jeglicher Verantwortung entbunden ist. Ihm obliegt eine Kontrollpflicht. Im Streitfall muss er darlegen und beweisen, dass er stichprobenartig den verantwortlichen Mieter überprüft hat.

Wenn der Mieter zum Winterdienst verpflichtet ist, trägt er – und nicht mehr der Vermieter – die Kosten für das Streugut. Ein Mieter ist daher in diesem Fall gut beraten, im Mietvertrag eine Regelung durchzusetzen, wonach der Vermieter diese Kosten zu tragen hat. Wenn er – der Mieter – dem Vermieter schon seine originäre Pflicht zum Winterdienst abnimmt, ist es nur recht und billig, dass dann aber auch der Vermieter für die Kosten des Streuguts aufkommt.