MIETRECHT / WOHNEIGENTUMSRECHT (WEG)

Wir bearbeiten schwerpunktmäßig auch Fälle aus dem Mietrecht. In gleicher Weise vertreten wir Mieter wie Vermieter und helfen Ihnen, den Mietvertrag zu gestalten, Ansprüche auf Zahlung oder Mieterhöhung durchzusetzen und abzuwehren, die Betriebskostenabrechnung formal und inhaltlich richtig zu erstellen bzw. Angriffsflächen in den Abrechnungen zu vermeiden oder aufzufinden. Dabei legen wir vor allem im gewerblichen Mietrecht das Augenmerk darauf, dass schon die Verträge und die sonstigen vertraglichen Absprachen gut, interessengerecht und „wasserdicht“ gestaltet werden.

 

Wir beraten den Mandanten, wie die Miete laufend steigen kann, was zu Kaution, Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen, Endrenovierungsklausel, Kündigung, Verlängerungsklausel, Untervermietung und zu Formalien des schriftlichen Mietvertrages zu beachten ist und vereinbart werden kann.

 

Vorrangig wollen wir dem Mandanten den richtigen und erfolgreichen Weg weisen, um Klageverfahren zu verhindern, dies in dem Bewusstsein, dass Klagen immer zeit – und kostenaufwendig sind und natürlich nicht immer gewonnen werden können.

 

Auch Probleme des Wohnungseigentumsrechts (WEG) gehören zu unserem regelmäßigen Tätigkeitsbereich. Dieses Recht wird immer komplizierter und komplexer und bedarf immer häufiger anwaltlicher Beratung und Betreuung. Auch hier legen wir großen Wert darauf, gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. So beginnt unsere beratende Tätigkeit schon bei der Prüfung einer Einladung zur WEG-Versammlung. Der Mandant wird beraten, wie er sich in der Versammlung verhalten und entscheiden kann und soll. Schon hier kann häufig die richtige Weiche gestellt werden. Wenn dann gleichwohl ein Rechtsstreit nicht zu vermeiden ist, begleiten wir den Mandanten durch das Gerichtsverfahren und kämpfen für sein Recht.

 

Auch stehen wir dem WEG-Verwalter beratend bei, wenn seine Rechte im Streit stehen und er sich gegen unberechtigte Angriffe der Eigentümer wehren muss.