ERBRECHT

 

Wenn Sie Rat und Hilfe in Angelegenheiten aus dem Erbrecht wünschen, helfen wir gern. Wir unterstützen Sie bei der Errichtung eines Testaments und sagen Ihnen, wie Sie Ihre Wünsche zur Erbfolge umsetzen können (zum Beispiel Benennung des Erben, Bestimmung seiner Erbquote, Anordnung eines Vermächtnisses, Teilungsanordnung, Erteilung von Auflagen an Erben, Testamentsvollstreckung pp). Natürlich helfen wir auch bei der Errichtung eines Patiententestaments, das sinnvoller Weise gleichzeitig eine Vollmacht zugunsten eines Angehörigen Ihres Vertrauens enthalten sollte. Sofern die Hinzuziehung eines Notars (zum Beispiel beim Erbvertrag) notwendig ist, bereiten wir den Vertrag vor, nachdem wir mit Ihnen die Einzelheiten besprochen und die Vor- und Nachteile einer erbrechtlichen Verfügung abgewogen haben. Konkret gehen wir dabei wie folgt vor:

 

  • Sie sagen uns Ihre Wünsche,
  • wir prüfen die rechtliche Umsetzbarkeit und
  • wir entwerfen schließlich den Text für das Testament und/oder den Erbvertrag.

Manchmal lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden. Dann helfen wir Ihnen bei der Abwehr eines gegnerischen unbegründeten Anspruchs und bei der Durchsetzung Ihres begründeten Anspruchs. Wir nehmen die Termine auch bei auswärtigen Gerichten in ganz Deutschland wahr, wenn dies von Ihnen gewünscht wird. Glücklicherweise hat der Gesetzgeber vor Jahren schon geregelt, dass die Anwälte ohne Einschränkung an nahezu allen Gerichten in Deutschland auftreten dürfen.