VERKEHRSZIVILRECHT
Ein besonderes Augenmerk der Kanzlei liegt auf dem Verkehrsrecht mit seinen vielfältigen Facetten im Bereich des Verkehrszivilrechtes, Verkehrsstrafrechtes und den verwaltungsrechtlichen Problemstellungen. Herr Rechtsanwalt Dr. Kiock betreut diesen Bereich bereits seit Jahrzehnten erfolgreich. Herr Rechtsanwalt Buntenbroich hat seine Kenntnisse durch den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht im Jahre 2009 vertieft und bildet sich in diesem BEreich regelmäßig fort. Er betreut seit seiner Zulassung intensiv den verkehrsrechtlichen Bereich der Kanzlei.
Jeder Autofahrer kann jeden Tag in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Die Regulierung der Unfallschäden gestaltet sich leider häufig auch dann schwierig, wenn die Verschuldungslage eindeutig erscheint. Die Probleme bereiten häufig die schadenregulierenden Versicherungen. Diese kürzen vielfach zu Unrecht bei der Reparaturrechnung. Wir haben uns darauf spezialisiert, die Erstattung der Ihnen entstandenen Schäden wie z. B. Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten durchzusetzen.
Häufig ist auch der Unfallhergang zwischen den Beteiligten streitig. Hier gilt es dann, mit besonderem Bedacht gegenüber der gegnerischen Versicherung von Anfang an den Unfallhergang richtig zu schildern und mit möglichen Zeugen die Beweise für den Unfallhergang zu sichern. Wir begleiten Sie in dieser Verfahrensphase sicher durch den Regulierungsdschungel. Gerne übernehmen wir auch die Unterstützung bei der Regulierung mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung. Bei einem anteiligen Mitverschulden bietet es sich häufig an, parallel mit der eigenen Kaskoversicherung die Schäden zu regulieren. So können wir für Sie auch das sogenannte Quotenvorrecht geltend machen. Durch das Quotenvorrecht kann dann, wenn die Verschuldenslage nicht aufklärbar ist, häufig noch eine günstigere Regulierung für Sie erreicht werden. In diesem Fall kann gleichzeitig mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Regulierung der Schäden durch Ihre Kaskoversicherung vorgenommen werden.