BETREUUNG MITTELSTÄNDISCHER UNTERNEHMEN
Die rechtliche „Rund-um-Betreuung“ kleinerer und größerer mittelständischer Unternehmen liegt uns besonders am Herzen. Der große Vorteil für den Mandanten ist, dass die Bearbeitung aller seiner Rechtsfragen in einer Hand liegen, das heißt, er muss nicht ständig Anwalt und Kanzlei wechseln. Der Mandant hat stets denselben Ansprechpartner und weiß, wo seine Rechtsangelegenheit gut aufgehoben ist.
Wir sind stets für Sie da. Wir rufen so rasch wie möglich zurück und kommen auch in Ihr Haus, wenn dies gewünscht wird. Pünktlichkeit und zügige Bearbeitung ist unser höchstes Gebot.
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen, insbesondere auch auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Wir ziehen Ihre Zahlungsforderung ein oder wehren die gegnerische Forderung ab. Große Erfahrung haben wir auch bei der rechtlichen Betreuung eines Fuhrparks. Kommt es zum Verkehrsunfall, setzen wir Ihre Ansprüche gegen die Schädiger und seine Versicherung durch. Soweit ein Bußgeld- oder Strafverfahren läuft, übernehmen wir Ihre Verteidigung und kämpfen um Ihren Führerschein.
Zur rechtlichen Betreuung eines Unternehmens gehört auch die unterstützende Beratung und Prozessführung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wenn es gilt, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, unterstützen wir Sie und sagen Ihnen, was im Einzelnen zu veranlassen ist. Auch im Kündigungsschutzprozess vertreten wir Ihre Interessen.
Auch das gewerbliche Mietrecht wird von uns schwerpunktmäßig bearbeitet. Aus Erfahrung wissen wir, wie viele Probleme es bei Eingehung, Abwicklung und Beendigung eines Miet- und Pachtvertrages gibt. Anwaltliche Hilfe ist hier dringend geboten.
Sofern es bei dem Inhaber des Unternehmens, beim Geschäftsführer oder bei Mitarbeitern persönliche rechtliche Probleme gibt, wie z. B. auf dem Gebiet des Familienrechts (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht) oder auf dem Gebiet des Erbrechts (Testament) oder Rettung des Führerscheins, wissen wir ebenfalls zu helfen.
Beliebt sind bei uns sogenannte telefonische Besprechungstermine. Sie ersparen dem Mandanten Zeit- und Fahraufwand. Wir sind in der Sache zum Termin vorbereitet, wir nehmen uns ausreichende Zeit und die Akte liegt auf dem Tisch, wenn der Mandant anruft.
Häufig bieten wir auch an, abweichend vom Streit- und Gegenstandswert auf der Basis eines Stundenhonorars abzurechnen. Die Zeit wird in Einheiten von 0,05 Stunden (gleich 3 Minuten) erfasst und abgerechnet.