FORDERUNGSEINZUG / ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Wir betreuen verschiedene mittelständige und größere mittelständige Unternehmen bei ihrem Forderungseinzug. Für jedes Unternehmen stellt es immer wieder ein Problem dar, dass die Kunden trotz ordnungsgemäßer Leistung keine Zahlung erbringen. In diesem Fall ist stets ein gewisses Fingerspitzengefühl gefragt. Die ersten anwaltlichen Mahnungen sollen nicht gleich die Geschäftsbeziehungen zerstören, auf der anderen Seite muss sichergestellt werden, dass die Forderungen schlagkräftig geltend gemacht werden. Je nach Ihren Wünschen bieten wir Ihnen hier unkomplizierte und flexible Möglichkeiten, Ihre Forderungen geltend zu machen. Im Gegensatz zu Inkassounternehmen sind dabei die Rechtsanwaltskosten regelmäßig erstattungsfähig. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam stets den effektivsten und auch kostengünstigsten Weg, Ihre Forderungen unter Berücksichtigung der bestehenden Geschäftsbeziehungen durchzusetzen.

 

Falls Sie säumige Kunden haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir finden für Sie einen effizienten Weg auch bei großen Rückständen oder einer Vielzahl von säumigen Kunden, Ihre Forderungen durchzusetzen.

 

Auf Grund unserer langjährigen Tätigkeit im Forderungseinzug bieten wir Gewähr dafür, effektiv auch die Zwangsvollstreckung der uns erstrittenen Titel durchzuführen. Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir die Schuldner ausfindig zu machen und effektiv auf deren Vermögen zuzugreifen. Dabei behalten wir natürlich auch die Kostenfrage stets im Auge. Unabhängig davon, ob die Zwangsvollstreckung per Gerichtsvollzieher, Pfändung von Konten oder Arbeitseinkommen oder gar per Zwangsversteigerung von Grundstücken notwendig ist, sind wir durch jahrelange Tätigkeit Ihr sicherer Ansprechpartner. Gerne stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite und unterbereiten Ihnen Ihr persönliches Angebot.