FAMILIENRECHT

Familienrechtliche Streitigkeiten betreffen ganz allgemein regelmäßig eherechtliche Fragestellungen oder Fragen in Bezug auf gemeinsame Kinder. Das Familienrecht wurde ursprünglich von Herrn Dr. Kiock bearbeitet und wird nun auch von mir betreut.

 

Ich stehe Ihnen gerne bei Fragen zu

 

  • Scheidung
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelichem Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Streitigkeiten über die Aufteilung des Hausrates
  • Umgangsrecht
  • Sorgerechtsstreitigkeiten

 

zur Verfügung. Überall dort, wo dies trotz möglicher Streitigkeiten denkbar ist, versuche ich gerne mit Ihnen und Ihren Partnern oder Angehörigen außergerichtliche und gütliche Einigungen herbeizuführen. Regelmäßig lassen sich für die Parteien und vor allen Dingen möglicherweise mitbetroffenen Kindern langwierige und unerfreuliche Streitigkeiten im Wege von Einigungsgesprächen vermeiden.

 

Da, wo es nicht möglich ist, stehe ich gerne auch für die gerichtlichen Verfahren im Kampf um Ihr gutes Recht zur Verfügung. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die zwangsweise Zuweisung einer Ehewohnung wegen Vorfällen nach dem Gewaltschutzgesetz oder eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.