VERKEHRSSTRAFRECHT

Wir bearbeiten alle Bereiche des Verkehrsstrafrechtes und des Bußgeldrechtes. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, vor einer ersten Stellungnahme Kontakt mit seinem Verteidiger aufzunehmen. Spätestens wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Desto früher wir für Sie tätig werden dürfen, desto eher lässt sich ein günstiges Verfahrensergebnis erreichen. Auch bei vielen Voreintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg oder in verzwickten Lagen lässt sich oft noch eine überraschend günstige Lösung für die anstehenden Probleme finden. Natürlich fragen wir für Sie in solchen Verfahren gerne den Punktestand im Verkehrszentralregister in Flensburg ab. Die Regulierung der Kosten in den Bußgeld- und Strafverfahren werden häufig von den Rechtsschutzversicherungen vollständig übernommen. Auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, bieten wir Ihnen eine kostengünstige Betreuung Ihrer Angelegenheit wahlweise im Rahmen der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aber auch nach Stundensätzen an. Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft.

 

Häufig stellt sich bereits im Laufe eines Bußgeld- oder Strafverfahrens die Frage nach negativen Folgen für den Führerschein. Selbstverständlich achten wir bereits in der Phase der Verteidigung darauf, ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden. Manchmal lässt sich dies leider nicht verhindern. Dann lässt sich jedoch häufig noch der Zeitpunkt für den Antritt eines Fahrverbotes für Sie in günstiger Weise beeinflussen. Zeigt sich im Laufe des Verfahrens, dass auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis problematisch werden könnte, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Durch Aufbauseminare begleiten wir Sie beim Punkteabbau, bevor maßgebliche Punktegrenzen überschritten werden. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Suche nach einer geeigneten verkehrspsychologischen Beratung oder einer verkehrspsychologischen Schulung. Gute Erfahrungen haben wir im Rahmen der Verteidigung mit der Teilnahme an sogenannten „Avanti Kursen“ gemacht.

 

Sollten einmal alle Stricke reißen und Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren, begleiten wir Sie natürlich gerne auch auf dem Weg zur Widererteilung der Fahrerlaubnis. Auch wenn dieser Weg oft steinig ist, können wir Ihnen einen Verkehrspsychologen empfehlen, der gemeinsam mit uns den Weg ebnet. Zur Not besteht immer noch die Möglichkeit, Sie auf eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung, früher auch gerne „Idiotentest“ genannt) vorzubereiten.

 

Sollte trotz entsprechender positiver Untersuchungen die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilt werden, prüfen wir gerne für Sie die Möglichkeiten einer klageweisen Durchsetzung Ihres Anspruches auf die Fahrerlaubnis. Wir begleiten Sie dann selbstverständlich in dem Verwaltungsverfahren zur Widererteilung der Fahrerlaubnis.